Burghausen ist bekannt für seine reiche Geschichte und beeindruckende historische Bausubstanz. Viele der Gebäude stehen unter Denkmalschutz und tragen wesentlich zum unverwechselbaren Charakter der Stadt bei.
Um dieses einzigartige Erscheinungsbild zu bewahren, hat die Stadt Burghausen ihre Gestaltungssatzung überarbeitet. Die aktualisierte Version ist ab sofort online verfügbar und bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden im Bereich der Altstadt klare Richtlinien für Renovierungen und Sanierungen.
Einbindung der Bürgerschaft
Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung erfolgte in einem partizipativen Prozess unter Einbindung der Bürgerschaft. Dabei wurden alle Anmerkungen und Anregungen aus der Bevölkerung intensiv geprüft und – soweit möglich – in die neue Satzung eingearbeitet.
Erster Bürgermeister Florian Schneider:
„Die Bürgerinnen und Bürger haben sich aktiv in den Überarbeitungsprozess eingebracht. Wir danken allen, die ihre Ideen und Anmerkungen beigesteuert haben. Gemeinsam ist es uns gelungen, eine zeitgemäße Satzung zu erstellen, die sowohl den Denkmalschutz als auch die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigt.“
Grenzen durch übergeordnete Verordnungen
Nicht alle eingebrachten Einwände konnten berücksichtigt werden, da die Gestaltungssatzung im Rahmen bestehender gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, agieren muss. Verordnungen übergeordneter Behörden setzen hier klare Grenzen.
Zuschüsse für Eigentümerinnen und Eigentümer
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können bei der Stadt Burghausen einen Zuschussantrag für bauliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden stellen. Informationen dazu sind auf der städtischen Website