



Wichtige Informationen zur Kommunalwahl am 08.03.2026
1. Wahlzeitraum / Fahrdienst:
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Für Personen, welche aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht ohne fremde Hilfe ins Wahllokal gelangen können, wird ein Fahrdienst eingerichtet, der am Wahlsonntag unter der Telefonnummer 887-101 angefordert werden kann.
2. Briefwahl:
Briefwahlunterlagen können im Melde- und Gewerbeamt/Wahlamt noch bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, angefordert werden. Dies ist sowohl über die Homepage der Stadt Burghausen unter www.burghausen.de – Aktiv werden – Bürgerservice-Portal – Briefwahl-Antrag – als auch durch Ausfüllen des auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens aufgedruckten Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins möglich. Bei persönlicher Vorsprache besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Amt in der dort aufgestellten Wahlkabine zu erledigen. Hierzu ist der Wahlbenachrichtigungsbrief und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt eingehen, um ausgewertet werden zu können. Ab Donnerstag, 05.03.2026 sollten die Briefwahlunterlagen nicht mehr in die gelben Briefkästen der Post eingeworfen werden, da eine rechtzeitige Zustellung durch die Deutsche Post dann nicht mehr gewährleistet ist.
Die Wähler sollten ab diesem Tag die städtischen Briefkästen in der Robert-Koch-Str. 11, an der Kreuzung Robert-Koch-Str./Anton-Riemerschmid-Str. sowie am Bürgerhaus oder Rathaus nutzen. Diese städtischen Briefkästen werden am Sonntag um 17.00 Uhr nochmals geleert. Der Briefkasten des Rathauses wird am Wahlsonntag um 18.00 Uhr letztmals geleert.
3. Erreichbarkeit des Wahlamtes am
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