Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wurden in den vergangenen Tagen an die bisher im Wählerverzeichnis der Stadt Burghausen eingetragenen Wahlberechtigten versandt.
Aufgrund wahlrechtlicher Fristen wird die Zeitspanne für die Briefwahl diesmal erheblich verkürzt sein, da die Stimmzettel nach jetzigem Kenntnisstand frühestens in der ersten Februarwoche vorliegen werden.
Aus diesem Grund müssen Briefwähler schneller ihre Unterlagen bei der Stadt beantragen, ausfüllen und zurücksenden als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Briefwahl online beantragen:
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen mittels QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder per Link unter www.burghausen.de bietet zahlreiche Vorteile: Sie ist schnell und unkompliziert.
Damit ist die digitale Beantragung wesentlich einfacher als eine persönliche Abholung oder ein schriftlicher Antrag.
Важно отметить: Подать заявку на получение документов для голосования по почте онлайн для третьего лица невозможно.
Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dieser muss ergänzt und unterschrieben an das Wahlamt gesendet werden. Eine Abholung der Wahlunterlagen mit diesem Vordruck oder die Möglichkeit zur Briefwahl vor Ort im Melde- und Gewerbeamt/Wahlamt ist frühestens ab Anfang Februar möglich.
Abgabe der Wahlbriefe
Die fertigen Wahlbriefe können auf folgende Weise abgegeben werden: