



von Eva Gilch
Burghausen, 08.07.2026. Am 8. Juli ist es genau 125 Jahre her, dass sich das Ehepaar Josef und Elise Kothlechner und Burghausens Bürgermeister Josef Wittmann beim Burghauser Notar Richard Reitzenstein trafen. An diesem Tag wurde der Verkauf des Kothlechnerschen Hofmühlanwesens mit dem Wöhrsee an die Stadt Burghausen notariell besiegelt. Was diesem Termin vorausging und was danach folgte, ist wenig bekannt und gleicht fast einem Krimi.
Am Donnerstag, den 4. Juli 1901 trafen sich der Stadtmagistrat und das beratend tätige Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu einer Sitzung mit einem einzigen Tagesordnungspunkt. Der Hofmüller Josef Kothlechner wollte sein Anwesen mit umfangreichen Grundflächen, zu denen auch der Wöhrsee gehörte, verkaufen und bot es der Stadt an. In einer lebhaften Diskussion wurden Für und Wider erörtert. Einerseits würde der Erwerb des Anwesens den bereits bestehenden Schuldenstand der Stadt deutlich vergrößern, andererseits wurde festgestellt, dass „es für die Stadt eine förmliche Lebensfrage ist in den Besitz des Wöhrsees zu gelangen.“ Denn ein fremder Käufer könnte die öffentliche Nutzung des Wöhrsees mit Baden, Kahnfahren, Eissport und Spazierengehen untersagen. Beide Gemeindegremien fällten einstimmige Beschlüsse. Die Stadtgemeinde Burghausen solle das Hofmühlanwesen mit Wöhrsee samt totem und lebendigem Inventar (Tiere) für 60.000 Mark erwerben. Um die finanzielle Belastung für die Stadt zu reduzieren, wurde folgende Rechnung aufgemacht. Für die Benutzung der Badeanstalt inklusive Kahnfahrten, für Fischerei und Eisgewinnung könne die Stadt jährliche Einnahmen von 1800 Mark generieren. Dies entspräche einer mit 4,5 % verzinslichen und tilgbaren Kapitalsumme von 40.000 Mark. Die
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